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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeines
1. Die Pirke [&] Prager GbR schließt Verträge ausschließlich unter Vereinbarung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Für sämtliche Rechtsgeschäfte gilt Deutsches Recht als vereinbart.
2. Erfüllungsort für die von der Pirke [&] Prager GbR zu erbringenden vertraglichen Leistungen ist Hamburg, sofern nicht anders vereinbart.
3. Die Pirke [&] Prager GbR ist berechtigt, Dritte zur Erfüllung der ihr obliegenden vertraglichen Verpflichtungen zu beauftragen.
4. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung.
5. Die Pirke [&] Prager GbR ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil des Hauptvertrages, entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Die Pirke [&] Prager GbR wird in diesem Fall ihre Tätigkeit in unparteiischer und pflichtgemäßer Weise ausüben.
6. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Pirke [&] Prager GbR zur Erfüllung dieses Vertrages befugt ist, die notwendigen persönlichen Daten des Auftraggebers zum Zwecke der automatischen Datenverarbeitung zu speichern und die Eigentümer zu übermitteln. Der Auftraggeber verzichtet deshalb auf weitere Benachrichtigungen im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes.
7. Besonderheit für die Insel Sylt: Die angegebenen Wohn- und Nutzflächen sind die realen Nutzflächen, entlang der Fußleiste eines Raumes gemessen. Sie sind nicht, wie bei der Berechnung nach DIN 283, durch Dachschrägen oder dergleichen abgemildert, sondern erfassen die gesamte tatsächlich vorhandene Fußbodenfläche. Geringe Toleranzen, die sich durch die Bauausführung ergeben, bleiben vorbehalten. Die Räumlichkeiten im UG (Keller) und Spitzboden sind nach § 48 LBO-SH nicht als Aufenthaltsräume anzusehen.

Für den Bereich der Verwaltung
1. Termine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Vereinbarte Fristen beginnen erst nach völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und setzen die Erfüllung aller anderen erforderlichen Mitwirkungspflichten des Leistungsempfängers voraus. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Streik, behördliche Anordnungen, etc.) sind auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen von uns nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.
2. Ist die erbrachte Leistung mangelhaft, so sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) berechtigt.Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Leistungsempfänger grundsätzlich nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten, den Preis mindern, Schadensersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
3. Der Leistungsempfänger muss offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Leistung schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Mängelanspruchs ausgeschlossen.

Für den Bereich der Vermittlung
1. Unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf und -vermietung bleiben vorbehalten.
2. Ein Maklervertrag mit uns/oder unserem Beauftragten kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis etwa des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen oder von uns erteilter Auskünfte zustande.
3. Unsere Nachweis-/Vermittlungstätigkeit, Exposé etc. sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt; weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.
4. Wir sind berechtigt, sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig zu werden.
5. Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit der maklerseits geleisteten Maklertätigkeit steht. Die Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind uns von unserem Vertragspartner mitzuteilen.
6. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Courtageforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.

Für den Bereich der Ferienwohnungsvermittlung
1. Alle Buchungen über das Internet bedürfen unserer Gegenbestätigung per Post, e-mail oder Fax. Ohne unsere Gegenbestätigung kommt kein Mietvertrag zustande. Die Pirke [&] Prager GbR ist die Vermittlerin des Mietvertrages.
2. Die Überlassung der Räume aufgrund des Mietvertrages erfolgt nur an die Personen, die im Mietvertrag erwähnt sind. Eine Überlassung an Dritte, nicht im Vertrag eingebundenen Personen ist unzulässig, ebenso eine Untervermietung.
3. Eine Tierhaltung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung zulässig.
4. Der Mieter haftet für Beschädigungen der Mietsache, der Einrichtung und des Inventars; auch soweit eine solche Beschädigung durch Kinder, Mitreisende oder Besucher erfolgt. Der Mieter verpflichtet sich, einen entstandenen Schaden sofort zu melden und unverzüglich Ersatz zu leisten.
5. Die Pirke [&] Prager GbR als Vermittler haftet nicht für vom Mieter in die Mietsache eingebrachte Sachen, noch für sonstige Schäden.
6. Die Haftung des Vermieters wird auf solche Schäden beschränkt, die von der Gebäudeversicherung abgedeckt sind. Im Übrigen wird die Haftung des Vermieters auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
7. Die ggf. im Mietobjekt ausgehängte Hausordnung ist Bestandteil dieses Vertrages.
8. Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verbindlichkeiten und Verpflichtungen aus diesem Vertrag als Gesamtschuldner. Für die Rechtswirksamkeit von Willenserklärungen genügt deren Zustellung an einen der Mieter.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.

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